
Geboten ist eine erforderliche Verteidigung nur dann, wenn aus dem der Notwehr zugrunde liegenden Rechtsbewährungsund Schutzprinzip keine Einschränkungen eingreifen. So ist das Notwehrrecht bei Absichtsprovokation vollständig ausgeschlossen, während es bei sonst vorwerfbar herbeigeführter Notwehrlage, abhängig ...
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